Anmeldung und Buchung der Reise
  1. Die Buchung der Reise wird erst verbindlich, wenn die Buchung und der Preis durch den Schwarzwaldverein Ortsgruppe Darmsheim e.V. schriftlich bestätigt worden sind und die Anzahlung auf dem Konto eingegangen ist (Reisebestätigung)

 

Leistungen und Preise
  1. Änderungen von Leistungen und Preisen vor Vertragsabschluß bleiben ausdrücklich vorbehalten, insbesondere auch im Fall von Druckfehlern und Irrtümern. Der Schwarzwaldverein Ortsgruppe Darmsheim e.V. behält sich vor, nach Vertragsabschluß die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung von Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, z.B. Flughafengebühren, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (§ 651a BGB) in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt.
  2. Dwe Schwarzwaldverein Ortsgruppe Darmsheim e.V. ist berechtigt, die Auftragsbestätigung zu widerrufen und die Reise abzusagen, wenn der Reservierungsauftrag vom Leistungsträger nicht erfüllt wird oder die für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Kommt es hierdurch zum Ausfall der Reise, so erhalten Sie ihre bereits bezahlten Beträge zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgechlossen.
  3. Können die Wochen- bzw. Wochenenden infolge schlechter Schnee- und/oder Wetterlage nicht am ausgeschriebenen Veranstaltungsort durchgeführt werden, bemühen wir uns um einen Ersatz-Veranstaltungsort. Sofern dieses Ersatzangebot vom Reiseteilnehmer angenommen wird, sind hierfür anfallende Mehrkosten vom Reiseteilnehmer zu tragen.
  4. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je hälftig zu tragen. Im übrigen fallen Mehrkosten dem Reisenden zur Last (§ 651j BGB). Im übrigen gelten die unter Ziffer 5 ausgeführten Rücktrittsentschädigungen.

 

Bezahlung
  1. Für Wochenendausfahrten, Ski- und Urlaubswochen ist bei Vertragsabschluss eine Anzahlung € 50,- zu erbringen. Wir bitten Sie, wenn möglich, für alle Reisen den gesamten Reisepreis auf einmal einzuzahlen. Der restliche Reisepreis ist 3 Wochen vor Reiseantritt fällig. Bei Buchungen, die weniger als 3 Wochen vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Bis zur Zahlung des vollständigen Reisepreises kann der Schwarzwaldverein Ortsgruppe Darmsheim e.V. die Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen verweigern. Der Schwarzwaldverein Ortsgruppe Darmsheim e.V. ist berechtigt, die Leistungen endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Ersetzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 326 BGB) vorher dem Reiseveranstalter schriftlich angedroht worden ist.
  2. Entschädigungen für Reiserücktritte, Bearbeitungs- und Umbuchungskosten Können infolge schlechter Schnee- und/oder Wetterlage die Tagesausfahrten sind vom Reisenden zu zahlen und bei Rechnungsstellung sofort fällig

 

Reiserücktritt
  1. Bei Rücktritt von gebuchten Tagesausfahrten bis 20 Tage vor Beginn des jeweiligen Reise muss eine Bearbeitungsgebühr von € 10,- einbehalten werden. Danach gelten die folgenden pauschalierten Rücktrittsgebühren:

    Bis zum 14. Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises.
    Ab dem 12. Tag vor Reisebeginn und bei Nichterscheinen:100% des Reisepreises.
  2. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung. Im eigenen Interesse sollte zu Beweiszwecken die Rücktrittserklärung schriftlich erfolgen.
  3. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 651b BGB (Vertragsübertragung) kann der Reiseteilnehmer bis zum Reisebeginn verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Der Veranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, insbesondere dann, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegensteht. Im Falle der Vertragsübertragung haften der eintretende Reiseteilnehmer und der ursprüngliche Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis (incl. durch Leistungsträger verlangte Mehr- und Umbuchungskosten) sowie für die durch die Vertragsübertragung bei dem Schwarzwaldverein Ortsgruppe Darmsheim e.V. verursachten Mehrkosten wie Verwaltungsaufwand, Telefon-, Telefax- und Portokosten etc.. Der Schwarzwaldverein Ortsgruppe Darmsheim e.V. ist berechtigt, diese bei ihr entstandenen Mehrkosten pauschal mit EURO 25,-- in Rechnung zu stellen. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.

 

Gewährleistung und Haftung
  1. Bei Vermittlung von fremden Leistungen (z. B. Hotelaufenthalte, Beförderung mit Linienfluggesellschaften etc.) beschränkt sich die Haftung der Schwarzwaldverein Ortsgruppe Darmsheim e.V. nur auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
  2. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Eine solche Abhilfe kann verweigert werden, wenn dieser einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wird durch uns nicht innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist Abhilfe geleistet, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
    Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe durch ein beim Reiseteilnehmer vorliegendes besonderes Interesse geboten ist. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer nach Rückkehr einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, soweit der Reiseteilnehmer es schuldhaft unterläßt, den Mangel gegenüber der DSV Skischule Sindelfingen anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder ist infolge eines Mangels dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen. Die Bestimmungen einer solchen Frist bedarf es dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist.
  3. Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde.
  4. Beanstandungen sind unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Ist die Reiseleitung ausnahmsweise nicht erreichbar, müssen Beanstandungen unverzüglich der Schwarzwaldverein Ortsgruppe Darmsheim e.V. oder dem Leistungsträger mitgeteilt werden. Kommt ein Reisender durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Schwarzwaldverein Ortsgruppe Darmsheim e.V. geltend zu machen (§ 651g BGB). Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Vertragliche Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

 

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
  1. Bei allen Fahrten ins Ausland ist unbedingt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Für manche Länder genügt ein gültiger Personalausweis. Soweit möglich werden Sie über die geltenden Bestimmungen informiert. Soweit der Reiseteilnehmer nicht deutscher Staatsangehöriger ist, hat er sich selbst über die geltenden Bestimmungen zu informieren. In der Person des Reiseteilnehmers begründete persönliche Umstände können nicht berücksichtigt werden, soweit sie nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer mitgeteilt oder offenkundig sind.
  2. Der Reisende ist für die Einhaltung aller sonstigen für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
  3. Wir behalten uns Änderungen und Absage der Veranstaltung aufgrund neuer, zum Zeitpunkt der Reise geltenden gestzlichen Regelungen bezüglich der Gesundheit (z.B. COID-19) vor.

 

Unwirksamkeitsklausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschl. dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen der §§ 651a-l BGB.

 

Datenerhebung und -verarbeitung
  1. Ihre Daten, respektive die Ihres Kindes werden verarbeitet, um den Anforderungen an die übernommene Aufsichtspflicht während des Schneelagers umfassend gerecht zu werden, etwaigen Unfällen oder sonstigen Beeinträchtigungen an Rechtsgütern Ihres Kindes möglichst umfassend vorzubeugen, sowie den Kontakt zu den Personensorgeberechtigten frühzeitig herstellen zu können.
    Weiterhin werden einzelne personenbezogene Daten zu Zwecken der Beantragung von Fördermitteln an Dritte (Dachverband/Fördermittelgeber o.ä.) weitergeben und dienen damit dem Zweck der Vereins-/Verbandsförderung.
    Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeits- und/oder Elternarbeit des der Veranstalters.
    Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

  2. Sämtliche personenbezogenen Daten bis auf Fotos und/oder Videos werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO erhoben, da diese für die Begründung und Durchführung des zugrundeliegenden Vertrages zur Übernahme der Aufsichtspflicht für den genannten Zeitraum zwingend erforderlich sind.

  3. Die Verarbeitung von Fotos und/oder Videos (Erhebung, Speicherung und Weitergabe an Dritte (s. unter 5.) erfolgt aufgrund ausdrücklicher Einwilligung des/der Personensorgeberechtigten bzw. des/der Betroffenen, mithin gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. Die Veröffentlichung ausgewählter Bilddateien in (Print-)Publikationen des Veranstalters sowie auf deren Homepage/Facebookaccount o.ä. ist für die Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters erforderlich und dient damit der Wahrnehmung berechtigter Interessen der Beteiligten, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO.
    Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte (s. unter 5.) erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO, da dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des Vereins/Verbands erforderlich ist.
    Kategorien von Empfänger der personenbezogenen Daten

  4. Ihre personenbezogenen Daten bzw. die Ihres Kindes werden weitergegeben an:
    Dritte: an unsere Fördermittelgeber Stadtjugendring Sindelfingen e.V., Kreisjugendring Böblingen e.V. sowie dem Württembergischen Landessportbund (WLSB)
    Vereinsmitglieder, zur Beantragung der Fördergelder sowie der Buchhaltung
    Auch der Upload von Daten im Internet stellt eine Weitergabe an Dritte dar.
    Für den Fall, dass eine ärztliche Versorgung notwendig ist, werden die notwendigen Daten an Ärzte, Krankenhäuser oder sonstiges medizinisches Versorgungspersonal weitergegeben. Auch dies dient dem Schutz und der Sicherheit Ihres Kindes.
    Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

  5. Mit Ausnahme der Fotos und/oder Videos werden personenbezogene Daten nach der Erhebung nur so lange gespeichert, wie dies für die jeweiligen Vertragserfüllung (Übernahme der Aufsichtspflicht, Dokumentationspflicht gegenüber Dritten o.ä.) erforderlich ist. Im Anschluss hieran werden sämtliche damit im Zusammenhang stehende Daten unwiderruflich gelöscht.
    Alle E-Mail-Adressen werden zum Zwecke einer Infopost für ein Jahr gespeichert. Nachdem die Infopost per E-Mail (meist gegen Anfang November) rausgegangen ist, werden die Mailadressen gelöscht.
    Fotos und/oder Videos, welche für die Zwecke der Öffentlichkeits- und/oder Elternarbeit des Veranstalters gemacht werden, werden vorbehaltlich eines Widerrufs der Einwilligung des/der Betroffenen auf unbestimmte Zeit zweckgebunden gespeichert.
    Pflicht zur Bereitstellung von Daten

  6. Vorbehaltlich der Einverständniserteilung zur Verarbeitung von Fotos und/oder Videos sind Sie vertraglich (Vertrag zur Übernahme der Aufsichtspflicht) dazu verpflichtet, die geforderten Daten anzugeben. Nur so kann die Übernahme der Aufsichtspflicht gewährleistet werden.
    Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann der zugrunde liegende Vertrag mit Ihnen nicht geschlossen werden, was eine Teilnahme Ihres Kindes am Schneelager verhindert.

  7. Widerruf: Die Einwilligung zur Verarbeitung der Fotos und/oder Videos kann jeder Zeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
  8. Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

    Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
    Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
    Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 21 DSGVO).
    Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
    Sollten Sie von den genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der Verantwortliche, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Baden-Württembergischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

 

Verantwortlich

Schwarzwaldverein Ortsgruppe Darmsheim e.V.
Heide Ducke
Probststraße 4
71069 Sindelfingen

Verantwortlich für die Datenverarbeitung:

Andreas Rähle
schneelager [ät] swv-darmsheim.de

Jochen Kienle
ski_und_gymnastik [ät] swv-darmsheim.de